Logo Shop
 
Layher Logo
 
Leitern + Gerüste
 
Das Leitern-Angebot:
 
  · Shop-Startseite  
  · Sprossen-Leitern  
  · Stufen-Leitern  
  · Multifunktions-Leitern  
  · Schiebe-Leitern  
  · Holz-Leitern  
 
Das Gerüste-Angebot:
 
  · ZifaGerüst  
  · UniStandardGerüst  
  · UniBreitGerüst  
  · UniKompaktGerüst  
 
Die Informationen:
 
  · AGB
  · Impressum  
 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen   (AGB)
 
 

1. Anwendungbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere
 Lieferungen und Leistungen. Für Werkverträge gelten ergänzend die unter Teil II
 aufgeführten Besonderen Bestimmungen, sowie, wenn es sich um Bauleistungen
 handelt, die "Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C".
 Für Lieferungen ohne Einbau (Warenlieferungen) sind ergänzend die unter Teil III
 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen anzuwenden.

 Die VOB ist im Buchhandel erhätlich; sie kann bei uns eingesehen werden.

1.2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur,
 soweit diese von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer
 schriftlichen Bestätigung.

1.4. Hinweis zur Verwendung von Kundendaten :
 Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber/
 Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

Teil I - Allgemeine Geschäftsbedingungen

2. Angebote

2.1. Wird das Angebot auf Grund von Unterlagen des Auftraggebers, wie Abbildungen
 und Zeichnungen, einschließlich Maßangaben, erstellt, so sind diese Unterlagen nur
 verbindlich, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird.

2.2. Das Eigentum und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, sowie den von uns
 erstellten Zeichnungen und Unterlagen behalten wir uns vor. Sie gehen nach Bezahlung
 in das Eigentum des Auftraggebers über.

3. Preise

3.1. Die Preise schließen, wenn nichts anderes angegeben ist, die Mehrwertsteuer ein.

3.2. Erfolgt die Lieferung oder Leistung vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die der
 Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, 4 Monate nach Vertragsabschluss oder später,
 verpflichten sich die Vertragspartner, bei Änderung der Preisermittlungsgrundlagen über
 den Preis neu zu verhandeln.

3.3. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder
 rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus
 früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbedingung kann nicht
 geltend gemacht werden.

3.4. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Annahme von
 Wechseln bedarf der vorherigen Vereinbarung.

4. Leistungsvorbehalt

4.1. Von uns angegebene Lieferfristen gelten von dem Tag an, an dem uns der
 Auftraggeber verbindliche Maße und Angaben vollständig und zweifelsfrei zur Verfügung
 gestellt hat, sofern er dazu verpflichtet ist. Sind wir für das Ausmaß verantwortlich, so
 muß der Auftraggeber rechtzeitig die notwendigen Vorleistungen erbringen.

4.2. Fälle höhere Gewalt und unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende
 Ereignisse, wie z.B. Arbeitskämpfe bei uns oder anderen Lieferanten, Rohstoffmangel,
 Transportbruch, Elementarschäden, sowie Lieferverzögerungen oder Fehllieferungen
 unserer Lieferanten, für deren Verläßlichkeit wir grundsätzlich einstehen, berechtigen
 uns, zu entsprechenden späteren Terminen zu leisten und Teilleistungen zu erbringen.

4.3. Von einem solchen Ereignis ist der Besteller unverzüglich zu unterrichten.

4.4. Schadenersatzansprüche können in diesen Fällen gegen uns nicht geltend
 gemacht werden. Evtl. Schadenersatzansprüche gegen Dritte werden an den Besteller
 abgetreten.

5. Gewährleistung

5.1. Der Besteller hat eine unverzügliche Prüfung der Waren oder der Leistung
 vorzunehmen. Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen einer Woche
 schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß
 §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

5.2. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Gewichten, Farbtönungen
 sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.

5.3. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge leisten wir Gewähr im Rahmen der
 gesetzlichen Vorschriften. Für Bauleistungen gilt § 13 VOB/B. Etwaige Garantie-
 erklärungen von Herstellern, die über unsere eigene Gewährungspflicht hinausgehen,
 geben wir ohne eigene Verpflichtung weiter.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus
 den Geschäftsbeziehungen, die bei Besitzübertragung bestehen, auf den Auftraggeber
 über. Dieses gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende
 Rechnung aufgenommen worden sind.

6.2. Bei Verarbeitung mit fremden, uns nicht gehörenden Sachen werden wir
 Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unseres Stoffes
 zu den fremden, verarbeiteten Waren. Der Besteller verarbeitet für uns.

6.3. Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die dadurch
 entstehenden Kaufpreis- und Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten
 und zwar in Höhe des Liefergegenstandes zuzüglich 10%. Dies gilt auch hinsichtlich des
 Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB. Wir nehmen
 die Abtretung an.

6.4. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungs-
 übereignung, sind dem Besteller nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter
 Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei
 Zahlungseinstellung des Bestellers.

6.5. Bezüglich der abgetretenen Forderung verpflichtet sich der Besteller, alle
 erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen
 und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem
 Abnehmer oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise
 ausschließen oder beeinträchtigen können. Bei Eingriffen Dritter hat der Besteller uns
 unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen
 zu benachrichtigen.

6.6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden
 Sicherungen auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als
 der Wert die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.

7. Schadenersatz

7.1. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen
 Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch eines gesetzlichen Vertreters oder
 Erfüllungsgehilfen) oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspuch
 genommen werden oder Deckung über eine Haftpflichtversicherung besteht. Dieser
 Haftungsauschluss betrifft Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
 Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen,
 Gewährleistung und unerlaubter Handlung. Unsere Haftung aus Unmöglichkeit der
 Leistung und Verzug bleibt in Fällen der leichten Fahrlässigkeit insoweit bestehen, als
 wir auch in diesen Fällen bis zu einem Betrag von 500,00 EUR einstehen.
 Soweit Deckung durch eine Haftpflichtversicherung gegeben ist, wird auch über
 diesen Betrag hinaus gehaftet.

8. Gerichtsstand

8.1. Als Gerichtsstand wird für alle Ansprüche aus Verträgen, denen diese Allgemeinen
 Geschäftsbedingungen zugrundeliegen, unser Firmensitz vereinbart, soweit der Besteller
 Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
 Sondervermögen ist.


Teil II - Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen

  Die Informationspflicht zum Widerruf bei Fernabsatzverträgen enfällt,
  da wir keine Internet-Online-Geschäfte tätigen.

Teil III - Besondere Bestimmungen für Werkverträge

10. Für Werkverträge sind zusätzlich die nachstehenden Besonderen
    Bestimmungen anzuwenden. Für Bauleistungen gilt ergänzend die VOB.

10.1. Angaben des Bestellers.
 Fehler aus den vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen gehen zu Lasten des
 Bestellers, sofern sie trotz sorgfältiger Überprüfung nicht erkennbar sind.

10.2. Anpassungsvorbehalt.
 Unsere Preise verstehen sich für ununterbrochene Abwicklung der von uns zu
 erbringenden Leistungen in der normalen Arbeitszeit. Für die auf Wunsch des Bestellers
 durchgeführten Über-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie für Arbeiten unter nicht
 vorhergesehenen erschwerten Bedingungen, werden, soweit im Vertrag nichts anderes
 vereinbart ist, die zusätzlich anfallenden Kosten erhoben. Dieses gilt auch, wenn auf
 Verlangen des Bestellers zusätzliche, im Angebot nicht aufgeführte Leistungen
 zu erbringen sind.

10.3. Zahlung.
 Die Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ohne Abzug. Die Rechnungsbeträge sind
 unverzüglich, Abschlagszahlungen ebenfalls unverzüglich nach Zugang zahlbar.
 Im übrigen gilt § 16 VOB/B.

10.4. Herstellergarantie.
 Ansprüche aus einer über unsere Gewährleistung hinausgehende Garantie des
 jeweiligen Herstellers werden an den Kunden weitergegeben. Beschränkt sich eine
 Herstellergarantie nur auf die Ersatzlieferung, gehen die Aus- und Einbaukosten zu
 Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung von Ersatzteilen gilt die Restlaufzeit der
 ursprünglichen Garantie.

10.5. Gefahrenübertragung.
 Für die vom Lieferanten gelieferten Stoffe und Bauteile, die wegen nicht termingerecht
 erbrachter Vorleistung oder sonstiger vom Besteller zu vertretender Umstände nicht
 eingebaut werden können, geht die Gefahr auf den Besteller über, sofern er zuvor
 in Annahmeverzug gesetzt worden ist.

Teil IV - Besondere Bestimmungen für Warenlieferungen

11. Wird nur die Lieferung beweglicher Sachen ohne Einbau vereinbart,
       gelten ergänzend die nachstehenden Bestimmungen :

11.1. Angebote sind bis zur Annahme des Auftrages freibleibend.

11.2. Lieferung, Gefahrenübergang.
 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers angeliefert, so
 geht mit der Übergabe an den Transportführer - gleichgültig, ob er vom Besteller,
 Lieferanten oder von uns beauftragt ist - die Gefahr auf den Käufer über. Dieses gilt
 auch bei Transporten mit unseren Fahrzeugen, bei Teil- sowie Frankolieferungen.
 Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf Verlangen des
 Bestellers und für dessen Rechnung geschlossen.

11.3. Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug, mit Lastzug des Lieferanten oder von
 einem durch ihn beauftragten Transportunternehmer durchgeführt, erfolgt die Übergabe
 der Ware spätestens, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle -
 vorausgesetzt ist eine befestigte Zufahrt - auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das
 Abladen ist alleinige Angelegenheit des Bestellers, der für geeignete Abladevorrichtungen
 zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Wartezeiten werden im
 Güterfernverkehr gemäß KVO und im Güternahverkehr gemäß GNT berechnet.

11.4. Verlangt der Besteller Hilfestellung beim Abladen, Weitertransport oder Einsetzen,
 so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen
 Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahr-
 übertragung über Ziffer I.7. hinaus.

11.5. Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat,
 nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf
 den Besteller über.

11.6. Mehrkosten, die durch eine vom Besteller zu vertretende Verzögerung der
 Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen
 zu Lasten des Bestellers.

11.7. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern es sich nicht um eine Leih-
 verpackung handelt. Werden Verpackungen leihweise zur Verfügung gestellt, so ist
 die Rücklieferung frei Haus vorzunehmen.

11.8. Zahlung.
 Sofort bei Lieferung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug zu zahlen.

Alle auf dieser Homepage und den weiteren Seiten genannten Marken-, Produkt- und
Firmennamen sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Firmen.

 
 
 
  · Shop-Startseite  
 
Design © R. Reinke 2003 - 2015   -   Bilder © Wilhelm Layher GmbH + Co. KG
Alle weiteren Rechte bei   Göbbels GmbH   zu finden in :   www.leitern-goebbels.de